Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines

Nachstehende Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind allein maßgebend. Abweichungen hiervon, insbesondere Einkaufsbedingungen der Käufer, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die AGB des Verkäufers gelten in jedem Fall als Vertragsbestandteil, wenn der Käufer nicht binnen einer Woche nach Vertragsabschluss widerspricht.

 

Wir bitten bei Auftragserteilung um genaue Angabe unserer Warenbezeichnung sowie der gewünschten Versandart, unser Lieferschein gilt gleichzeitig als Auftragsbestätigung.

 

2. Angebot

Unsere Angebote und Preise sind unverbindlich und stets freibleibend soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

 

3. Preise

Unsere Preise gelten ab Lager netto ohne MwSt. und ausschließlich Verpackung, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie sind auf Basis der Kostenverhältnisse zur Zeit der Angebotsabgabe ermittelt. Sollten diese bis zur Erfüllung des Auftrages eine Änderung erfahren, so behalten wir uns eine entsprechende Berichtigung des Abschlusspreises vor. Die Verpackung erfolgt sachgemäß und wird zum Selbstkostenpreis berechnet, eine Rücknahme der Verpackung erfolgt nicht. Für alle Geschäfte gelten die deutschen Gesetze.

 

4. Lieferzeit

Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Falls die Lieferfirma die vereinbarten Lieferfristen nicht einhalten kann, hat der Besteller eine angemessene Nachfrist – beginnend am Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Besteller – zu gewähren und kann Rechte aus diesem Vertrag erst nach Ablauf der Nachfrist geltend machen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, von unseren Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Besteller ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht.

 

5. Versand

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Mit der Übergabe an den Käufer, Spediteur, Frachtführer oder dergleichen, spätestens jedoch beim Verlassen unserer Firma, geht die Gefahr auf den Käufer über. Wenn nicht besondereVorschriften über den Versand durch den Käufer bestehen, wird die Ware auf dem günstigsten Weg und mit geeigneter Verpackung zum Versand gebracht. Ansprüche wegen Beschädigung, Bruch oder Verlust der Sendung sind bei den beteiligten Transportunternehmen geltend zu machen. Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir nur auf ausdrückliches Verlangen des Verkäufers verpflichtet. Die Kosten trägt der Käufer. Die Lieferung erfolgt an die sich aus der Auftragserteilung ergebenden Adresse des Käufers, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Kleinere Bestellmengen ändern wir entsprechend auf die nächstgrößere Mindesteinheit ab. Aufträge unter einem Warenwert von EUR 100,- erfordern einen Kleinmengenzuschlag von EUR 10,-.

 

6. Zahlung

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder 30 Tage netto zahlbar. Rechnungsbeträge unter EUR 100,- sind netto sofort fällig. Fracht, Verpackung, Montage und Lohnleistungen sind nicht skontierbar.

Werden Schecks von uns angenommen, so gilt die Zahlung an uns erst als erfolgt, wenn die Schecks auf unser Konto eingelöst und gutgeschrieben sind. Alle uns aus der Annahme von Schecks entstehenden Kosten trägt der Käufer.

 

Bei Zahlungsverzug oder Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, sind wir berechtigt, von allen offenen Lieferungsverträgen ohne Nachfrist zurückzutreten.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sicht, das Eigentum der Lieferfirma auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.

Der Käufer tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Durch Verarbeitung erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen; die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für den Verkäufer. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umstände erlöschen, so sind sich Käufer und Verkäufer schon jetzt darüber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf den Verkäufer übergeht, der die Übereignung annimmt. Der Käufer bleibt deren unentgeltlicher Verwahrer. Bei der Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehender Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang des Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der vom Verkäufer gelieferten Waren zum Rechnungswert der übrigen Waren.

Der vereinbarte verlängerte Eigentumsvorbehalt gilt auch für alle Folgeaufträge.

 

8. Beanstandungen

Berechtigte Reklamationen werden nur berücksichtigt, wenn diese innerhalb 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich unter Vorlage der Beweismittel eingebracht werden. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Ware führen. Bei der Verarbeitung unserer Waren sind vorhandene Gebrauchsanleitungen zu beachten oder vorherige Proben durchzuführen. Brachenübliche Abweichungen von Qualität, Maßen und Mengen auch bei Sonderanfertigungen mit Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10% bilden keinen Grund zu Beanstandungen.

Keine Haftung übernehmen wir für Mängel, die durch Nichtbeachtung unserer Verarbeitungsvorschrift sowie durch Frost, chemische, elektrochemische , Witterungs- oder sonstige nicht vorauszusehende Einflüsse hervorgerufen werden. Retouren, die nicht durch Mängel bedingt sind und von uns ohne Bestehen einer Rechtsverpflichtung zurückgenommen werden, können auch bei einwandfreiem Zustand der Ware höchstens mit 85% des Rechnungsbetrages gutgeschrieben werden. Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen sind von einer Rücknahme ausgeschlossen.

 

9. Abweichende Bedingungen

Die Auslieferung sämtlicher Aufträge erfolgt nur unter Zugrundelegung der vorstehenden Bedingungen. Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Elsenfeld. Der Gerichtsstand ist Aschaffenburg. Es bleibt uns genommen, auch im Gerichtsstand des Käufers unsere Rechte geltend zu machen.